Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Druckproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kollin Medien GmbH


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucher

der Kollin Mediengesellschaft mbH, Gutenbergstraße 1-3, 95512 Neudrossenfeld

§ 1       Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen.

(2) Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der Kollin Mediengesellschaft mbH (nachfolgend: Auftragnehmer).

§ 2       Angebot und Vertragsschluss

Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch Anklicken des Buttons  zahlungspflichtig bestellen ausgelöst wird.

Der Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von zwei Werktagen durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen.

Die unmittelbar nach der Bestellung automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

§ 3       Lieferung

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.

(2) Die Lieferfristen hängen von der einzelnen Bestellung ab und ergeben sich aus den jeweiligen Waren- und Leistungsbeschreibungen.

§ 4       Preise; Versandkosten; Zollgebühren

(1) Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Nicht enthalten sind die Kosten des Versands; diese trägt der Auftraggeber. Eine Information zu den Versandkosten erfolgt bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung, bei Aufruf des Warenkorbs und auf der Bestellseite. Die konkret anfallenden Versandkosten werden vom Auftragnehmer außerdem auf der Rechnung ausgewiesen.

(2) Fallen Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber.

§ 5       Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 6       Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der bei Beginn des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsmittel.

§ 7       Zurückbehaltung

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8       Gewährleistung; Zulieferungen

(1) Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(2) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen, sofern nicht anders vereinbart, keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

§ 9       Virenschutz; Datensicherung

(1) Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

(2) Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

§ 10     Datenlöschung; Archivierung; Versicherung

(1) Soweit einer Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden die dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelten und beim Auftragnehmer gespeicherten Daten des Auftraggebers nach Vertragserfüllung gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 2.

(2) Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien sowie Zwischenerzeugnisse werden, soweit sie keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 11     Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.

§ 12     Erfüllungsort; Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort Neudrossenfeld und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Bayreuth.

§ 13     Haftung für Links

Der Verkäufer distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf seinen Internetseiten. Diese Erklärung gilt auch für alle an den vorgenannten Seiten angebrachten links.

Stand: August 2015



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden

der Kollin Mediengesellschaft mbH, Gutenbergstraße 1-3, 95512 Neudrossenfeld

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesemVertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

(4) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in ihrer jeweiligen Fassung. Änderungen der AGB werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.

§ 2 Angebot und Annahme - Druckunterlagen und Werkzeuge - Selbstbelieferung

(1) Unsere Angebote sind, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit, freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt auch für Nachbestellungen.

(2) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(3) Rechtzeitige, vollständige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

§ 3 Rechnung - Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen, beispielsweise per E-Mail, einverstanden.

(2) Zahlungen haben in Euro zu erfolgen und können schuldbefreiend nur an die von uns schriftlich angegebenen Zahlstellen erfolgen. Ist die Zahlung in einer anderen Währung als Euro vereinbart, so trägt der Kunde das Risiko einer Veränderung der Wechselkurse.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Verpackung.

(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung

in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Nicht in den Preisen enthalten sind zudem öffentliche Lasten und Abgaben sowie Zölle, die daher ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.

(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung mit dem Kunden.

(6) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto, das heißt ohne Abzug, mit Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung fällig. Der Besteller kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(7) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Lieferzeit - Verzug

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaftsonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für maximal 5 % des Lieferwertes.

(9) Werden Tatsachen bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen, insbesondere Zwangsvollstreckungsversuche in das Vermögen des Kunden, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, so kann unsererseits Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.

(10) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, jegliche noch ausstehende Lieferung aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.

§ 5 Teillieferungen - höhere Gewalt

(1) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dem Besteller ist die Annahme nicht zuzumuten. Teillieferungen gelten als eigene Geschäfte.

(2) Wird es uns infolge höherer Gewalt unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert, unseren vertraglichen Pflichten nachzukommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Höhere Gewalt sind betriebsfremde, unvorhergesehene und unvermeidbare Hindernisse, wie zum Beispiel Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Rohstoff- und Energieknappheit, Feuer, Krieg und Aufruhr oder sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, unabhängig davon, ob sie in unserem eigenen Betrieb auftreten oder in einem fremden Betrieb, von dem die Herstellung oder der Transport der Kaufsache im Wesentlichen abhängt.

(3) Technisch bedingte Minder- oder Mehrlieferungen bis 5% des Druckvolumens werden nicht berechnet und führen auch zu keinem Reklamationsgrund.

§ 6 Beschaffenheit - Mängeluntersuchung - Mängelhaftung - Verjährung

(1) Handelsübliche Mengen- und Qualitätsabweichungen bleiben vorbehalten.

(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Lieferung hinsichtlich dieser Mängel gem. § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt. Versteckte Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb eines Jahres ab Ablieferung anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung gern. § 377 Abs. 2 HGB hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich nach vorheriger Ankündigung zu seinen gewöhnlichen Geschäftszeiten Gelegenheit zu geben, uns vom Vorliegen eines gerügten Mangels zu überzeugen, insbesondere uns die beanstandete Ware oder Proben hieraus zur Verfügung zu stellen.

(4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir einen Mangel der Kaufsache arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen haben.

(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Wir haften zudem nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch

in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

(9) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(10) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt in jedem Falle unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(11) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

(12) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit unsere Haftung in den Fällen der Abs. 6-11 besteht und im Falle des § 438 Abs. 1 Nummer 2 BGB. Ferner bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB unberührt.

§ 7 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen und Nebenansprüchen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund und auch, wenn Zahlungen auf bestimmte Forderungen geleistet werden, vor. Der Vorbehalt bezieht sich bei einem bestehenden Kontokorrent auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. ln der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten -anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Verwahrung, Versicherung

Datenträger, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Wir haften dabei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Kunde bei Bedarf selber zu sorgen.

§ 10 Verantwortlichkeit für Inhalte der Druckaufträge

(1) Der Kunde allein ist inhaltlich verantwortlich für die von ihm in Auftrag gegebenen Druckaufträge. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Inhalte den gesetzlichen und gegebenenfalls standesrechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere den Vorschriften des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und Markenrechts und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.

(2) Der Kunde stellt uns insoweit von jeglicher Haftung frei.

(3) Wir werden den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihm gegenüber geltend machen oder sonst Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein dem Kunden zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche oder gegebenenfalls standesrechtliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.

(4) Wir sind bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Inhalte berechtigt, die Ausführung des Auftrags zu verweigern.

§ 11 Urheberrechte, Haftung bei Urheberrechtsverletzungen

(1) An Druckunterlagen, Abbildungen, Stanzeinrichtungen, Werkzeugen, Klischees und vergleichbaren Gegenständen behalten wir uns, sofern sie nicht vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, Eigentums- und Urheberrechte vor. Ein Erwerb durch den Kunden mittels gesonderten Kaufvertrags ist jedoch möglich.

(2) Drucksachen und elektronische Veröffentlichungen werden auch aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Kunden erstellt. Wir haben auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Kunde haftet daher uns gegenüber dafür, dass er die erforderlichen Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bild- und Videomaterial) besitzt. Weiterhin haftet uns der Kunde dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter, insbesondere keine Markenrechte oder sonstige Rechte des gewerblichen Rechtschutzes, verletzt werden und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die Gesetze und die guten Sitten verstoßen. Werden wir von Dritten, in deren Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlage eingegriffen wird, in Anspruch genommen, stellt der Kunde uns von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und dem Aufwand, insbesondere der Kosten für eine notwendige Rechtsverteidigung, frei.

§ 12 Datenschutzerklärung

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell vom Endgerät des Kunden verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die uns der Kunde, z.B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Name und Kontaktdaten des Kunden), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem uns der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Wir geben die Daten des Kunden nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wird die Zahlungsdaten des Kunden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir die personenbezogenen Daten des Kunden im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen. Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Kundendaten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über den Kunden gespeichert haben. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten beantworten wir gerne unter unserer oben angegebenen Geschäftsadresse.

§ 13 Haftung für Links

Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

§ 14 Gerichtsstand- anwendbares Recht- Erfüllungsort

(1) Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz in Neudressenfeld ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch in diesem Falle berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenaustausch - CISG) ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.


Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

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